Die AZAV wurde am 05. April 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gibt einen Rahmen von Regelungen vor, die Träger der beruflichen Weiterbildung erfüllen müßen damit diese von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Im Grunde wird damit ein Qualitätsmanagementsystem in der Arbeitsförderung definiert.
Die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“, AZAV abgekürzt, beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Seit 2013 habe ich den Vorsitz im „Sektorkomitee AZAV“ der DAkkS, so daß ich mich entschlossen habe hier auch die Materialien die ich „erzeugt“ habe, oder die ich für relevant halte, zur Verfügung zu stellen.
Gesetzliche Vorgaben
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